SEPA stellt höhere Anforderungen an die Datenqualität
SEPA-Verfahren für alle ab 01. Februar 2014 bindend
Überweisungen und Lastschriften müssen lt. der europäischen SEPA-Verordnung ab dem 1. Februar 2014 einheitlichen rechtlichen und technischen Anforderungen im EU-Zahlungsraum genügen. Die nationalen Verfahren sind in der bekannten Form so nicht mehr gültig und werden entsprechend ersetzt.